Jeder kann der Nächste sein

Die Internet-Zensur kommt mit Turbospeed. Bundestag und Bundesrat haben es bereits entschieden. Fehlt eigentlich die Unterschrift des Bundespräsidenten noch? Egal, die Zensur ist schon längst beschlossene Sache! Wer hätte das gedacht? Ist doch für die Sicherheit unserer Kinder.

Die Nutzung der (zukünftig vom BKA zensierten) DNS-Server deutscher Internetprovider kann aber sehr schnell Folgen haben. Und zwar für uns alle! Ein irrtümlicher Klick auf den Link in einer der vielen Spam-Mails oder in einer dieser Popup Werbebotschaften  löst möglicherweise einen extrem falschen Verdacht aus. Und schon ist es passiert!

Die Schwarze (Pranger) Liste des BKA aller pädophilen Kinderschänder enthält vielleicht auch bald deinen Namen! Jippie!!! So herrlich sicher ist ein solches „spezial“ Gesetz! Werden wir da nicht alle in eine Falle gelockt?

Verdachtschutz installieren!

Empfohlene DNS Server

194.150.168.168 |  80.237.196.2 | 213.73.91.35 | 85.25.251.254 | 85.214.73.6

Ausführliche Informationen

ZDNet – InternetzensurFoeBuD e.V.

1 Kommentar - Die Schwarze Liste

Kommentieren

Kategorien
Suchen
RSS Feed
Community Icon Community Icon
Neueste Kommentare

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Ausdrucksperre

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

 

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind nur minimale Computerkenntnisse erforderlich.

Das Internet ist ein weltweites Netzwerk bestehend aus vielen Rechnernetzwerken, durch das Daten ausgetauscht werden. Es ermöglicht die Nutzung von Internetdiensten wie E-Mail, Telnet, Usenet, Dateiübertragung, WWW und in letzter Zeit zunehmend auch Telefonie, Radio und Fernsehen.

Im Prinzip kann dabei jeder Rechner weltweit mit jedem anderen Rechner verbunden werden. Der Datenaustausch zwischen den einzelnen Internet-Rechnern erfolgt über die technisch normierten Internetprotokolle.

 

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.