Ein entsprechender Strafantrag
ist bereits gestellt.

Dem Deutschen Volke

Unser Bundespräsident, unsere Bundeskanzlerin und viele weitere Politiker werden derzeit von Herrn Flegelskamp wegen Hochverrat an der Bundesrepublik Deutschland angeklagt.

Herr Flegelskamp

Als Frau Merkel in der Festtagsrede zum 60-jährigen Bestehen der CDU den Satz verwendete:

Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit

brachte Sie zum Ausdruck, dass sie entweder Demokratie nicht versteht oder sich nicht an die demokratischen Regeln des Grundgesetzes gebunden fühlt.

Obwohl als DDR-Bürgerin bis 1990 nicht in die verfassungsfeindlichen und hochverräterischen Vorbereitungen der Zerstörung der deutschen Nationalität involviert, hat sie nach ihrer Kanzlerwahl diese Aktivitäten nicht nur übernommen sondern ungemein forciert.

Mit der Ratifizierung des EU-Vertrages wird auch der Rest des Nationalstaates Deutschland an die EU abgetreten, ohne ein Referendum, welches diesen Vorgang mit Sicherheit negativ bescheiden würde.

Mit der Ratifizierung der EU-Verfassung, wiederum ohne Referendum und gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung haben sich alle mit „ja“ stimmenden Abgeordneten und die Regierung Schröder/Fischer des Hochverrats schuldig gemacht, denn bereits die Vorbereitung ist nach § 83 StGB strafbar.

Die jetzige Bundeskanzlerin Angela Merkel hat seit ihrem Amtsantritt permanent und wissentlich die Vorbereitung des EU-Vertrages betrieben, der in Kürze durch das Parlament und den Bundesrat verabschiedet werden soll. Unterstützung bei diesem Vorhaben findet sie in der Regierung, in ihrer Partei und bei zahlreichen Abgeordneten.

Auf ihrer Internetseite hat sie ausdrücklich hervorgehoben, dass für die Ratifizierung noch eine Grundgesetzänderung erforderlich wäre, für die eine Zwei/Drittel-Mehrheit im Parlament erforderlich sei. Die Änderung wäre zwingend, weil mit dem Vertrag Hoheitsrechte an die Europäische Gemeinschaft abgetreten würden.

Damit ist der Tatbestand der Vorbereitung zum Hochverrat erwiesen. Dies gilt in gleichem Maße für alle Regierungsmitglieder und Parlamentarier, die für diese Grundgesetzänderung gestimmt haben.

Quelle: Homepage des Herrn Flegelskamp

YouTube zum Thema

§ 83 StGB Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens

(1) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen ein Land vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

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